FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Immobilie finden Sie hier

Fragen zur Finanzierung

Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen sind auch im Jahr 2021 weiterhin noch sehr niedrig. So zahlen Sie beispielsweise für ein Darlehen in Höhe von 190.000 Euro, mit einer fünfjährigen Sollzinsbindung und einer Tilgung von zwei Prozent einen effektiven Jahreszins ab 0,56 Prozent (Repräsentatives Beispiel, Stand: März 2021).

Die Höhe der Zinsen für eine Immobilienfinanzierung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen beeinflussen die wirtschaftliche Lage und auch der Leitzins der Europäischen Zentralbank maßgeblich die Höhe der Immobilienzinsen. An diesen Faktoren können Sie persönlich nichts ändern. Zum anderen gibt es aber Kriterien, auf die Sie sehr wohl einen Einfluss haben und so den Zinssatz für Ihre Baufinanzierung teilweise in der Hand haben. Ihre finanzielle Situation ist ausschlaggebend für die Höhe Ihrer Immobilienzinsen. Je stabiler sie ist, desto besser. Banken belohnen beispielsweise das Vorhandensein von ausreichend Eigenkapital mit einem günstigeren Zinssatz. Auch eine hohe Tilgung sorgt für einen niedrigeren Zins.

Der wichtigste Tipp für niedrige Zinsen für eine Immobilienfinanzierung ist aber der Vergleich von Angeboten verschiedener Anbieter. Je mehr Angebote Sie einholen, desto höher die Chance, dass Sie das für sich günstige Angebot für eine Immobilienfinanzierung bekommen.

Bei einer Baufinanzierung können Sie zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen. Die Laufzeit nennt sich im Fachjargon Sollzinsbindung und gibt die Zeitspanne an, in der Sie sich einen bestimmten Zinssatz für Ihre Baufinanzierung gesichert haben. Üblicherweise haben Sie dabei je nach Anbieter die Wahl zwischen 5, 8, 10, 12, 15, 20, 25 und 30 Jahren. Am Ende der Sollzinsbindung bleibt in der Regel eine Restschuld übrig, die Sie dann über eine Anschlussfinanzierung weiter in Raten abzahlen.

Kurze Sollzinsbindung: Eine kurze Laufzeit hat bei einer Baufinanzierung den Vorteil, dass Sie sehr flexibel sind. Sollten die Zinsen nach Abschluss der Immobilienfinanzierung sinken, können Sie also zeitnah regieren und auf einen günstigeren Kredit umschulden. Allerdings müssen Sie umgekehrt bei steigenden Zinsen nach 5 oder 8 Jahren zu einer deutlich teureren Anschlussfinanzierung wechseln.

Lange Sollzinsbindung: Mit einer langen Sollzinsbindung schreiben Sie die Zinsen über einen längeren Zeitraum fest. Bei niedrigen Zinsen hat das den Vorteil, dass Sie sicher vor steigenden Bauzinsen sind und so sehr lange, sehr günstig finanzieren. Wir empfehlen bei niedrigen Zinsen eine Sollzinsbindung von mindestens 15 Jahren zu wählen. Sinken die Zinsen jedoch nach Abschluss, können Sie bei einer langen Zinsbindung eben nicht so schnell einen günstigeren Zinssatz bekommen. Allerdings gibt es für alle Darlehensverträge ein Sonderkündigungsrecht nach § 498 BGB. Dieses erlaubt Ihnen, unabhängig von Ihrer Sollzinsbindung, Ihre Baufinanzierung 10 Jahre nach Darlehensauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kostenfrei auszulösen oder umzuschulden.

Bei einer Baufinanzierung können Sie zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen. Die Laufzeit nennt sich im Fachjargon Sollzinsbindung und gibt die Zeitspanne an, in der Sie sich einen bestimmten Zinssatz für Ihre Baufinanzierung gesichert haben. Üblicherweise haben Sie dabei je nach Anbieter die Wahl zwischen 5, 8, 10, 12, 15, 20, 25 und 30 Jahren. Am Ende der Sollzinsbindung bleibt in der Regel eine Restschuld übrig, die Sie dann über eine Anschlussfinanzierung weiter in Raten abzahlen.

Kurze Sollzinsbindung: Eine kurze Laufzeit hat bei einer Baufinanzierung den Vorteil, dass Sie sehr flexibel sind. Sollten die Zinsen nach Abschluss der Immobilienfinanzierung sinken, können Sie also zeitnah regieren und auf einen günstigeren Kredit umschulden. Allerdings müssen Sie umgekehrt bei steigenden Zinsen nach 5 oder 8 Jahren zu einer deutlich teureren Anschlussfinanzierung wechseln.

Lange Sollzinsbindung: Mit einer langen Sollzinsbindung schreiben Sie die Zinsen über einen längeren Zeitraum fest. Bei niedrigen Zinsen hat das den Vorteil, dass Sie sicher vor steigenden Bauzinsen sind und so sehr lange, sehr günstig finanzieren. Wir empfehlen bei niedrigen Zinsen eine Sollzinsbindung von mindestens 15 Jahren zu wählen. Sinken die Zinsen jedoch nach Abschluss, können Sie bei einer langen Zinsbindung eben nicht so schnell einen günstigeren Zinssatz bekommen. Allerdings gibt es für alle Darlehensverträge ein Sonderkündigungsrecht nach § 498 BGB. Dieses erlaubt Ihnen, unabhängig von Ihrer Sollzinsbindung, Ihre Baufinanzierung 10 Jahre nach Darlehensauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kostenfrei auszulösen oder umzuschulden.

Bei den aktuell sehr niedrigen Zinsen empfehlen wir Ihnen eine Tilgung von mindestens 2, oder besser sogar 3 Prozent zu wählen. So zahlen Sie recht viel vom eigentlichen Darlehen ab, reduzieren dadurch Ihre Restschuld und sind so schnell wieder schuldenfrei. Gleichzeitig ist die Monatsrate vermutlich immer noch bezahlbar.

Die Tilgung bei Ihrer Baufinanzierung hängt aber auch von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Die Höhe der gesamten Rate für Ihre Baufinanzierung sollte 35 bis 40 Prozent Ihres Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten. Denn so bleibt monatlich noch genug für alle anderen Lebensunterhaltungskosten übrig.

Eine hohe Tilgung hat, wie schon beschrieben, den Vorteil, dass Sie Ihre Baufinanzierung schnell abzahlen. Gleichzeitig ist die Rate dadurch aber höher als bei einer niedrigen Tilgung. Das macht für viele eine niedrige Tilgung verlockend. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass Sie bei einer niedrigen Tilgung zwar monatlich mehr finanziellen Spielraum haben, Ihr Baudarlehen zahlen Sie aber dafür sehr lange ab.

Fragen zur Kapitalanlage

In Deutschland gibt es wenige Immobilien, jedoch viele potenzielle Käufer. Dies führt dazu, dass Immobilien zu einem heiß begehrten Markt geworden sind. Immobilien, welche z.B. in Online-Portalen angeboten werden, sind oft „überhitzt“. Das bedeutet, der Preis wird künstlich in die Höhe getrieben, da die Verkäuferseite die potenziellen Käufer gegeneinander „spielen“ lässt, um so höhere Kaufangebote zu erhalten.

Als Resultat sehen wir, dass wirklich gute Immobilien oft gar nicht in Online-Portalen auftauchen, sondern direkt verkauft werden. Diese Immobilien sind also nirgendwo gelistet und stehen somit nur einem kleinen Käuferkreis zur Verfügung. Hier sprechen wir von „Off-Market Immobilien“. Um an diese Immobilien ran zu kommen, benötigen Sie i.d.R. einen Immobilienspezialisten, der Ihnen sein Netzwerk öffnet.

Dazu gibt es keine klare Antwort. Beide Immobilienarten haben ihre Vor- und Nachteile und Sie müssen für sich abwägen, was besser zu Ihnen passt!

Faktisch betrachtet ist eine Neubauimmobilie die modernere Variante und oft auch auf dem neusten Stand, allerdings meist teurer in der Anschaffung und noch nicht vermietet. Eine Bestandsimmobilie hat hingegen bereits einige Jahre hinter sich und es kann zum ein oder anderen Modernisierungsbedarf kommen. Kleine Investitionen können es allerdings ermöglichen, einen extremen Wertzuwachs und somit eine stabile und werthaltige Vermietbarkeit zu erzielen. Bestandsbau ist außerdem oft in begehrten Lagen, in denen es keine Neubaumöglichkeiten gibt.

Am Ende ist es nicht die Frage „was ist besser“, sondern vielmehr „was passt besser zu Ihnen als Käufer und Investor“.

Beide Wege sind im Grunde „richtig“ – es kommt hier ganz darauf an, welche Ziele Sie verfolgen. Generell gilt: die vermietete Immobilie bezahlt der Mieter ab, die eigene Immobilie bezahlt man selbst ab. Besteht der Wunsch die Traumimmobilie selbst zu nutzen, muss klar sein, dass diese aus dem eigenen Cashflow bezahlt wird. Eine vermietete Immobilie hingegen generiert eventuell sogar Cashflow.

Es kommt also ganz darauf an, welche Strategie Sie bei Ihrem Immobilienportfolio verfolgen. Am besten Sie besprechen diese mit einem Immobilienspezialisten!

Bei dieser Frage ist zuerst die persönliche Situation zu betrachten und immer auch ein Steuerberater hinzuzuziehen. Generell gilt, dass Mieteinnahmen in der Steuererklärung als Einkünfte geltend gemacht werden müssen und somit zu versteuern sind.

Dieser Steuerlast können allerdings gewisse Kosten entgegengerechnet werden, z.B. die Schuldzinsen an die Bank oder die Abschreibung des Gebäudes. Auch gibt es Besonderheiten zu beachten: So bieten Denkmalschutzimmobilie beispielsweise besondere Abschreibungsmöglichkeiten.

Wir beraten Sie persönlich, professionell und unverbindlich.

Beratung direkt anfragen

Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden